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  • Das Nationale Kaffee Netzwerk vereint die beliebtesten unabhängigen Cafés sowie kleine, mittlere und größere Café-Ketten in Deutschland. Dabei erhältst du die Möglichkeit, ohne Kosten Teil nationaler Treueprogramme und Promotion-Aktionen bekannter Marken zu werden.

    Indem du deinen Kaffee als Prämie anbietest, präsentierst du dein Café zahlreichen potenziellen neuen Gästen. So gewinnst du sowohl mehr Aufmerksamkeit in deiner Region als auch nationale Sichtbarkeit – gemeinsam mit einigen der größten und bekanntesten Marken Deutschlands und der Welt.

  • / KONTAKTINFORMATIONEN

    Diese Angaben werden nicht veröffentlicht. Wir nutzen sie ausschließlich, um dich gelegentlich über wichtige Neuigkeiten sowie aktuelle Werbe- und Promotionsmöglichkeiten zu informieren.

    Außerdem bleiben wir regelmäßig mit dir in Kontakt, um sicherzustellen, dass alles reibungslos läuft und du mit der Partnerschaft zufrieden bist.

    Wir kontaktieren dich zunächst immer per E-Mail. Bitte teile uns jedoch mit, welche Kontaktmethode du bevorzugst – E-Mail, Telefon oder WhatsApp.


  • Bitte wähle deine bevorzugte/n Kontaktmethode/n:
  • / UNTERNEHMENSINFORMATION

  • Hat dein Unternehmen ein Google Rating?*
  • Welche Bezeichnung trifft am ehesten auf dein Unternehmen zu?*
  • Dein Unternehmen bietet:*
  • Hat dein Unternehmen mehr als einen Standort?*
  • Falls du Fragen zum Ausfüllen dieses Formulars hast, kontaktiere uns gerne per E-Mail unter germanypartners@tlcworldwide.com.
     
  • / ANGEBOTSDETAILS

  • Bitte bestätige, dass du das unten aufgeführte Angebot bereitstellen kannst. Dieses Angebot ist verpflichtend und muss ausgewählt werden, um Teil des Netzwerks zu werden.

  • FOLGENDE BARISTA KAFFEE-OPTIONEN ZUM PREIS VON 1€:

    • Americano
    • Cappuccino
    • Latte Macchiato
    • Espresso
    • Flat White
    • Filterkaffee
    • Tee

    Milchalternativen und "Iced" Varianten können vom Endverbraucher zum Unternehmensüblichen Aufpreis erworben werden.

     

  • Gibt es weitere Heissgetränke, die du dem 1€ Angebot hinzufügen möchtest?*
  • Möchtest du Milchalternativen oder "Iced" Varianten im 1€ Angebot inkludieren?*
  • Hat dein Kassensystem eine Voucher-/Promocode Erkennungsfunktion*
  • Kannst du monatliche Einlösezahlen erfassen und mit TLC teilen?*
  • Falls du Fragen zum Ausfüllen dieses Formulars hast, kontaktiere uns gerne per E-Mail unter germanypartners@tlcworldwide.com.
     
  • Allgemeine Teilnahmebedingungen

    Mit der Übermittlung deiner Unternehmensdaten über das Anmeldeformular und der Zustimmung zu den nachstehenden Bedingungen erklärst du dich damit einverstanden, Partner im Nationalen Kaffee-Netzwerk von TLC Marketing, Promotion und Incentive GmbH (in der Folge TLC) zu werden. In diesen Bedingungen wirst du als „Partner“ bezeichnet.

    Das in diesen Bedingungen genannte „Angebot“ bezieht sich auf das im Anmeldeportal angegebene Angebot eines Barista-Getränks für 1€ sowie auf alle weiteren Angebote, die im Abschnitt „Angebotsdetails“ eingetragen wurden.


    1. Kosten der Teilnahme

    Die Teilnahme am Nationalen Kaffee-Netzwerk sowie an allen daraus resultierenden Promotionen ist für den Partner kostenlos.

    Der Partner verpflichtet sich, das im Anmeldeformular angegebene Angebot bzw. die angegebenen Angebote für jeden berechtigten Kunden bereitzustellen.


    2. Informationen vor Kampagnenstart

    Vor Beginn einer Kampagne erhält der Partner eine Informations-E-Mail oder einen Anruf von einem TLC-Mitarbeiter. Diese enthält alle relevanten Informationen zur Teilnahme an den nächstanstehenden Kampagnen, die das Nationalen Kaffee-Netzwerk nutzen, einschließlich der Kontaktdaten des TLC Partner-Supports.


    3. Gutscheine

    TLC stellt berechtigten Kundinnen und Kunden einen Gutschein für ein Barista-Getränk für 1€ (nachfolgend „Gutschein“) zur Verfügung. Dieser berechtigt den Inhaber, das vereinbarte Angebot gemäß dieser Vereinbarung einzulösen.


    4. Einlösung des Gutscheins

    Der Gutschein muss:

    beim Besuch des teilnehmenden Unternehmens in digitaler Form vorgezeigt werden oder
    über den mit dem Partner vereinbarten Online-Einlöseprozess eingelöst werden.

    5. Verpflichtung des Partners

    Mit der Annahme dieser Bedingungen verpflichtet sich der Partner,

    das vereinbarte Angebot bereitzustellen und
    sämtliche Bestimmungen dieser Vereinbarung einzuhalten.

    6. Kein Geldwert

    Der Gutschein besitzt keinen Geldwert und kann weder vollständig noch teilweise gegen Bargeld eingelöst werden.


    7. Keine Kosten für das Angebot

    Der Partner darf weder TLC noch den Kundinnen und Kunden Kosten für die Bereitstellung des vereinbarten Angebots in Rechnung stellen.


    8. Zusätzliche Leistungen

    Alle Leistungen, die nicht in dieser Vereinbarung aufgeführt sind, werden vom Partner zum regulären Preis berechnet. Begleitpersonen des Gutscheininhabers zahlen ebenfalls den vollen Preis.


    9. Kündigung durch TLC

    TLC kann diese Vereinbarung jederzeit mit einer Frist von sieben Tagen kündigen.


    10. Marketing

    TLC behält sich das Recht vor, das Nationale Kaffee-Netzwerk in jeder von seinen Kunden gewünschten Form und über sämtliche geeigneten Medien zu bewerben.


    11. Vertragslaufzeit

    Die Vereinbarung gilt für 12 Monate ab Unterzeichnung.

    Anschließend verlängert sie sich automatisch auf unbestimmte Zeit, bis sie von einer der Parteien gekündigt wird.

    Während der Laufzeit nimmt der Partner an allen laufenden Kampagnen teil, die das Nationalen Kaffee-Netzwerk beinhalten.


    12. Laufende Promotionen

    Wird die Vereinbarung beendet, verpflichtet sich der Partner dennoch, alle zum Zeitpunkt der Kündigung laufenden Promotionen bis zum Ablauf der jeweiligen Gutscheingültigkeit weiterhin zu erfüllen.


    13. Haftungsausschluss

    TLC sowie seine Vertreter und Vertriebspartner übernehmen keine Haftung für:

    die Nichtannahme eines Gutscheins durch einen Partnerbetrieb,
    die Unmöglichkeit oder fehlerhafte Nutzung eines Gutscheins,
    die Qualität anderer Leistungen des Partnerbetriebs,
    den Inhalt oder die Richtigkeit eines Gutscheins oder Unternehmenseintrags,
    Personen- oder Sachschäden (außer bei Schäden, die durch Fahrlässigkeit von TLC verursacht wurden).

    14. Gesetzliche Vorschriften

    Der Partner stellt sicher, dass sämtliche Produkte, Dienstleistungen und Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Angebot den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, insbesondere den Vorschriften zu Gesundheit und Sicherheit.


    15. Schutz- und Sicherheitsrichtlinien

    Der Partner verpflichtet sich,

    geeignete Schutz- und Sicherheitsrichtlinien einzuhalten,
    diese regelmäßig zu überprüfen und
    deren Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen.

    16. Versicherungen

    Während der gesamten Vertragslaufzeit unterhält der Partner alle erforderlichen Versicherungen, insbesondere:

    eine Betriebshaftpflichtversicherung sowie
    alle weiteren für seine Tätigkeit notwendigen Versicherungen.

    17. Einhaltung von Gesetzen gegen moderne Sklaverei

    Der Partner sichert zu, dass:

    weder er noch seine Vertreter, Geschäftsführer, Mitarbeitenden oder Subunternehmer wegen Verstößen gegen Gesetze zu Sklaverei, Zwangsarbeit oder Menschenhandel verurteilt wurden,
    ihm keine entsprechenden Ermittlungen oder Verfahren bekannt sind,
    geeignete Richtlinien bestehen und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden, um die Einhaltung dieser Gesetze sicherzustellen.

    18. Vertraulichkeit und Servicequalität

    Der Partner verpflichtet sich,

    allen Gutscheininhabern dieselbe Servicequalität zu bieten wie regulären Gästen,
    diese Vereinbarung vertraulich zu behandeln,
    sämtliche von TLC erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln,
    insbesondere keine Informationen über Preise, Mengen, Prämien, technische oder kaufmännische Informationen an Kunden, Wettbewerber oder Dritte weiterzugeben, sofern keine schriftliche Zustimmung von TLC vorliegt.

    19. Wettbewerbs- und Abwerbeverbot

    Während der Vertragslaufzeit sowie für 12 Monate nach Vertragsende verpflichtet sich der Partner:

    keine Kunden oder Wettbewerber von TLC für vergleichbare Vereinbarungen direkt oder indirekt anzusprechen,
    keine durch TLC vermittelten Geschäftsmöglichkeiten für eigene Zwecke oder zugunsten Dritter zu nutzen,
    bestehende Geschäftsbeziehungen zwischen TLC und seinen Kunden oder Lieferanten nicht zu beeinträchtigen.

    20. Haftungsbegrenzung

    Die maximale Haftung von TLC – unabhängig davon, ob sie auf Vertrag, unerlaubter Handlung oder Fahrlässigkeit beruht – ist auf 1.000 € je Schadensfall begrenzt.


    21. Freistellung

    Der Partner stellt TLC von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Kosten, Verlusten und Verbindlichkeiten frei, die aus einer Verletzung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung dieser Vereinbarung durch den Partner entstehen.


    22. Vertrauliche Informationen

    Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und diese ohne vorherige Zustimmung nicht an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung gestattet ist.


    23. Anwendbares Recht

    Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind ausschließlich die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland zuständig.


    24. Datenschutz

    TLC verpflichtet sich zum Schutz personenbezogener Daten weltweit.

    Weitere Informationen darüber,

    welche Daten erhoben werden,
    warum diese erhoben werden und
    wie personenbezogene Daten verwaltet oder gelöscht werden können,
    finden sich in der Datenschutzerklärung von TLC. Diese basiert auf britischem Recht und wird – soweit erforderlich – an lokale gesetzliche Vorgaben angepasst.


    Unternehmensangaben

    TLC Marketing, Promotion & Incentive GmbH

    Sandstraße 3

    80335 München

    Deutschland

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