Allgemeine Teilnahmebedingungen
Mit der Übermittlung deiner Unternehmensdaten über das Anmeldeformular und der Zustimmung zu den nachstehenden Bedingungen erklärst du dich damit einverstanden, Partner im Nationalen Kaffee-Netzwerk von TLC Marketing, Promotion und Incentive GmbH (in der Folge TLC) zu werden. In diesen Bedingungen wirst du als „Partner“ bezeichnet.
Das in diesen Bedingungen genannte „Angebot“ bezieht sich auf das im Anmeldeportal angegebene Angebot eines Barista-Getränks für 1€ sowie auf alle weiteren Angebote, die im Abschnitt „Angebotsdetails“ eingetragen wurden.
1. Kosten der Teilnahme
Die Teilnahme am Nationalen Kaffee-Netzwerk sowie an allen daraus resultierenden Promotionen ist für den Partner kostenlos.
Der Partner verpflichtet sich, das im Anmeldeformular angegebene Angebot bzw. die angegebenen Angebote für jeden berechtigten Kunden bereitzustellen.
2. Informationen vor Kampagnenstart
Vor Beginn einer Kampagne erhält der Partner eine Informations-E-Mail oder einen Anruf von einem TLC-Mitarbeiter. Diese enthält alle relevanten Informationen zur Teilnahme an den nächstanstehenden Kampagnen, die das Nationalen Kaffee-Netzwerk nutzen, einschließlich der Kontaktdaten des TLC Partner-Supports.
3. Gutscheine
TLC stellt berechtigten Kundinnen und Kunden einen Gutschein für ein Barista-Getränk für 1€ (nachfolgend „Gutschein“) zur Verfügung. Dieser berechtigt den Inhaber, das vereinbarte Angebot gemäß dieser Vereinbarung einzulösen.
4. Einlösung des Gutscheins
Der Gutschein muss:
beim Besuch des teilnehmenden Unternehmens in digitaler Form vorgezeigt werden oder
über den mit dem Partner vereinbarten Online-Einlöseprozess eingelöst werden.
5. Verpflichtung des Partners
Mit der Annahme dieser Bedingungen verpflichtet sich der Partner,
das vereinbarte Angebot bereitzustellen und
sämtliche Bestimmungen dieser Vereinbarung einzuhalten.
6. Kein Geldwert
Der Gutschein besitzt keinen Geldwert und kann weder vollständig noch teilweise gegen Bargeld eingelöst werden.
7. Keine Kosten für das Angebot
Der Partner darf weder TLC noch den Kundinnen und Kunden Kosten für die Bereitstellung des vereinbarten Angebots in Rechnung stellen.
8. Zusätzliche Leistungen
Alle Leistungen, die nicht in dieser Vereinbarung aufgeführt sind, werden vom Partner zum regulären Preis berechnet. Begleitpersonen des Gutscheininhabers zahlen ebenfalls den vollen Preis.
9. Kündigung durch TLC
TLC kann diese Vereinbarung jederzeit mit einer Frist von sieben Tagen kündigen.
10. Marketing
TLC behält sich das Recht vor, das Nationale Kaffee-Netzwerk in jeder von seinen Kunden gewünschten Form und über sämtliche geeigneten Medien zu bewerben.
11. Vertragslaufzeit
Die Vereinbarung gilt für 12 Monate ab Unterzeichnung.
Anschließend verlängert sie sich automatisch auf unbestimmte Zeit, bis sie von einer der Parteien gekündigt wird.
Während der Laufzeit nimmt der Partner an allen laufenden Kampagnen teil, die das Nationalen Kaffee-Netzwerk beinhalten.
12. Laufende Promotionen
Wird die Vereinbarung beendet, verpflichtet sich der Partner dennoch, alle zum Zeitpunkt der Kündigung laufenden Promotionen bis zum Ablauf der jeweiligen Gutscheingültigkeit weiterhin zu erfüllen.
13. Haftungsausschluss
TLC sowie seine Vertreter und Vertriebspartner übernehmen keine Haftung für:
die Nichtannahme eines Gutscheins durch einen Partnerbetrieb,
die Unmöglichkeit oder fehlerhafte Nutzung eines Gutscheins,
die Qualität anderer Leistungen des Partnerbetriebs,
den Inhalt oder die Richtigkeit eines Gutscheins oder Unternehmenseintrags,
Personen- oder Sachschäden (außer bei Schäden, die durch Fahrlässigkeit von TLC verursacht wurden).
14. Gesetzliche Vorschriften
Der Partner stellt sicher, dass sämtliche Produkte, Dienstleistungen und Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Angebot den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, insbesondere den Vorschriften zu Gesundheit und Sicherheit.
15. Schutz- und Sicherheitsrichtlinien
Der Partner verpflichtet sich,
geeignete Schutz- und Sicherheitsrichtlinien einzuhalten,
diese regelmäßig zu überprüfen und
deren Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen.
16. Versicherungen
Während der gesamten Vertragslaufzeit unterhält der Partner alle erforderlichen Versicherungen, insbesondere:
eine Betriebshaftpflichtversicherung sowie
alle weiteren für seine Tätigkeit notwendigen Versicherungen.
17. Einhaltung von Gesetzen gegen moderne Sklaverei
Der Partner sichert zu, dass:
weder er noch seine Vertreter, Geschäftsführer, Mitarbeitenden oder Subunternehmer wegen Verstößen gegen Gesetze zu Sklaverei, Zwangsarbeit oder Menschenhandel verurteilt wurden,
ihm keine entsprechenden Ermittlungen oder Verfahren bekannt sind,
geeignete Richtlinien bestehen und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden, um die Einhaltung dieser Gesetze sicherzustellen.
18. Vertraulichkeit und Servicequalität
Der Partner verpflichtet sich,
allen Gutscheininhabern dieselbe Servicequalität zu bieten wie regulären Gästen,
diese Vereinbarung vertraulich zu behandeln,
sämtliche von TLC erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln,
insbesondere keine Informationen über Preise, Mengen, Prämien, technische oder kaufmännische Informationen an Kunden, Wettbewerber oder Dritte weiterzugeben, sofern keine schriftliche Zustimmung von TLC vorliegt.
19. Wettbewerbs- und Abwerbeverbot
Während der Vertragslaufzeit sowie für 12 Monate nach Vertragsende verpflichtet sich der Partner:
keine Kunden oder Wettbewerber von TLC für vergleichbare Vereinbarungen direkt oder indirekt anzusprechen,
keine durch TLC vermittelten Geschäftsmöglichkeiten für eigene Zwecke oder zugunsten Dritter zu nutzen,
bestehende Geschäftsbeziehungen zwischen TLC und seinen Kunden oder Lieferanten nicht zu beeinträchtigen.
20. Haftungsbegrenzung
Die maximale Haftung von TLC – unabhängig davon, ob sie auf Vertrag, unerlaubter Handlung oder Fahrlässigkeit beruht – ist auf 1.000 € je Schadensfall begrenzt.
21. Freistellung
Der Partner stellt TLC von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Kosten, Verlusten und Verbindlichkeiten frei, die aus einer Verletzung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung dieser Vereinbarung durch den Partner entstehen.
22. Vertrauliche Informationen
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und diese ohne vorherige Zustimmung nicht an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung gestattet ist.
23. Anwendbares Recht
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind ausschließlich die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland zuständig.
24. Datenschutz
TLC verpflichtet sich zum Schutz personenbezogener Daten weltweit.
Weitere Informationen darüber,
welche Daten erhoben werden,
warum diese erhoben werden und
wie personenbezogene Daten verwaltet oder gelöscht werden können,
finden sich in der Datenschutzerklärung von TLC. Diese basiert auf britischem Recht und wird – soweit erforderlich – an lokale gesetzliche Vorgaben angepasst.
Unternehmensangaben
TLC Marketing, Promotion & Incentive GmbH
Sandstraße 3
80335 München
Deutschland